Die Naturgefahrenversicherung schützt Unternehmen vor direkten Sachschäden durch Naturkatastrophen.
Die Inhalte dieser Seite dienen reinen Informationszwecken und ersetzen nicht die Versicherungsbedingungen, die eine wesentliche Vertragsgrundlage bilden. Vor Unterzeichnung des Vertrages bitten wir Sie, das Infoset zu lesen. Dort finden Sie auch Hinweise zu Versicherungs- und Höchstentschädigungssummen sowie Selbstbehalten.
Der Versicherungsvertrag TIROLER Naturgefahrenversicherung bietet Versicherungsschutz für Sachen gemäß Artikel 2424, Absatz 1 (Abschnitt Aktiva, Stichwort B-II, Ziffern 1), 2) und 3) des italienischen Zivilgesetzbuchs:
gegen die folgenden Gefahren: