Info zu Beschwerden

Die TIROLER VERSICHERUNG legt großen Wert auf Qualität und Service sowie bestens ausgebildete Mitarbeiter. Sollte uns trotz allen Bemühens einmal ein Fehler passieren, tut uns dies sehr leid!

Bitte informieren Sie uns darüber, denn nur so können wir daran arbeiten und eine gemeinsame Lösung finden.

So reichen Sie Ihre Beschwerde ein:

Sie können Ihre Beschwerde auf unterschiedlichen Wegen bei der TIROLER VERSICHERUNG einbringen:

Füllen Sie unser Online-Beschwerdeformular aus, senden Sie uns ein E-Mail oder schreiben Sie uns an.

TIROLER VERSICHERUNG V.a.G.
Landesdirektion Südtirol-Trentino
Beschwerdestelle - Pierluigi Siri
Schlachthofstraße 30
39100 Bozen
Fax: 0471 052601
E-Mail: reclami@tiroler.it

Um den Vorschriften zu entsprechen, müssen Beschwerden, die das Vertragsverhältnis oder die Schadensbearbeitung betreffen, schriftlich einlangen.

Die Beschwerde muss folgende Daten enthalten:

-       Vor- und Nachname und vollständige Adresse des Beschwerdeführers

-       Polizzennummer und Daten des Versicherungsnehmers

-       eine eventuell vorhandene Schadennummer

-       Grund der Beschwerde und Beschreibung des Sachverhalts

 

Die Beschwerden, die das Verhalten der Agenten oder deren Mitarbeiter betreffen, können auch an die Agentur gesendet werden.

Die Beschwerden, die das Verhalten anderer Vermittler (Broker oder Banken) oder deren Mitarbeiter betreffen, müssen direkt an diese Vermittler gerichtet werden. Falls diese Beschwerden bei der TIROLER VERSICHERUNG V.a.G. eingehen, wird sie diese an den betroffenen Vermittler weiterleiten und dem Beschwerdeführer darüber informieren.

 

Wie geht es weiter?

Nach Einlangen Ihrer Beschwerde werden wir uns so rasch als möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Was, wenn ich mit der Bearbeitung meiner Beschwerde nicht zufrieden bin?

Sollte der Beschwerdeführer mit dem Ergebnis der Beschwerde nicht zufrieden sein oder sollte er innerhalb einer Frist von maximal 45 Tagen keine Antwort erhalten, so kann er sich an die italienische Versicherungsaufsicht IVASS, Abteilung Verbraucherschutz (Servizio Tutela del Consumatore), Via del Quirinale 21, 00187 Roma, Fax 0039-06.42.133.206, PEC-Mail: tutela.consumatore@pec.ivass.it wenden.

Der italienischen Versicherungsaufsicht (IVASS) können Beschwerden vorgetragen werden, um die Einhaltung der Vorschriften des Codice delle Assicurazioni Private (Italienisches Versicherungsgesetz), der jeweiligen Umsetzungsbestimmungen, des Codice del Consumo (Verbraucherschutzgesetz) in Bezug auf den Fernabsatz von Finanzdiensteistungen durch Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften, Vermittlern und Sachverständigen gegenüber dem Verbraucher, sowie der Lösung von grenzüberschreitenden Streitigkeiten feststellen zu lassen.

Die Beschwerde an die italienische Versicherungsaufsicht IVASS muss folgende Daten enthalten:

  • Vor-, Nachname und Adresse des Beschwerdeführers mit eventueller Telefonnummer;
  • Nennung der Personen deren Verhalten Gegenstand der Beschwerde ist;
  • eine kurze Beschreibung der Beschwerdegründe;
  • Kopie der bei der Versicherungsgesellschaft oder beim Vermittler eingereichten Beschwerden und Kopie der eventuell darauf erstellten Antworten, falls von der Versicherungsgesellschaft oder vom Vermittler keine oder eine unzureichende oder unzufriedenstellende Antwort erstellt wurde;
  • alle Dokumente, die den Sachverhalt genauer beschreiben.

Die Beschwerde kann über das entsprechende Online-Formular auf der Internetseite der italienischen Versicherungsaufsicht (https://www.ivass.it/consumatori/reclami/Allegato2_Guida_ai_reclami.pdf) eingereicht werden.

Bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten kann die Beschwerde an die Versicherungsaufsicht IVASS oder direkt an die zuständige ausländische Schlichtungsstelle gerichtet werden. Hierzu kann ein Antrag zur Schlichtung an die FIN-NET gestellt oder die zuständige ausländische Schlichtungsstelle auf der Internetseite http://www.ec.europa.eu./fin-net ermittelt werden.

Davon unberührt bleiben die Möglichkeiten, jedenfalls den Rechtsweg zu beschreiten, sowie die Möglichkeit auf alternative Mittel zur Streitbeilegung zu greifen, wie z.B.

-       Mediation (gemäß gesetzesvertretendes Dekret 28/2010): ein Verfahren zur Beilegung eines Konfliktes, das mit Unterstützung eines Rechtsanwalts bei den dafür vorgesehen Mediationsgremien durchgeführt wird.

-       Verhandlungsverfahren mit anwaltlichem Beistand (gemäß Gesetzdekret 132/2014): Vereinbarung eines Verhandlungsabkommens in dem die Parteien übereinkommen, bei der einvernehmlichen Lösung des Streitfalles mit Unterstützung von Rechtsanwälten, zusammenzuarbeiten.

-       Sachverständigenverfahren (sofern vertraglich vorgesehen): die Parteien können schriftlich vereinbaren, dass Ursache und Höhe des Schadens von Sachverständigen ermittelt werden sollen.