„Ein Haus- bzw. Grundstücksbesitzer haftet für sein Eigentum, d.h. der Besitzer haftet für alle Gefahren, die von seinem Grundstück oder Haus ausgehen. Zum Beispiel könnte sich ein Dachziegel durch einen Sturm lösen und auf ein Auto fallen und dieses beschädigen, oder noch schlimmer, eine Person verletzen. Im Winter kann es bei Schnee und Eis rutschig sein. Wenn in diesem Fall jemand auf meinem Grundstück ausrutscht, weil ich nicht richtig geräumt habe, kann der Gestürzte Schadensersatz verlangen.“
„Falls sich die Person, die gestürzt ist, weil der Schnee nicht rechtmäßig geräumt wurde, verletzt, übernimmt die Haftpflichtversicherung alle Heilkosten, falls nötig auch die Zahlungen eines Betrages für bleibende Invalidität oder den Todesfall des Geschädigten. Es kann zudem auch zu Sachschäden kommen, falls die Person stürzt und ein Kleidungsstück oder andere Gegenstände beschädigt werden.“
„Kontrolle ist immer gut, vor allen Dingen jene Baubestandteile, die sich lösen können. Nach einem Unwetter sollte man grundsätzlich kontrollieren, ob sich z.B. Dachziegel gelöst haben. Auch sollte man überprüfen, ob Balkonpflanzen und Blumentöpfe noch fest sitzen. Im Winter ist es unabdingbar, den Schnee zu räumen und zu streuen, damit es nicht rutschig ist.“
Hinweis:
Vor Unterschrift lesen Sie bitte das Informationsheft.
Stefan Oswald spricht im Interview über die private Haftpflichtversicherung.