Richtig versichert gegen Sturmschäden!

Gartenmöbel sicher verstauen, keine Waldspaziergänge machen, Autos nicht unter Bäumen abstellen: Vor Unwettern, wie sie oft in den Sommermonaten vorkommen, weisen die Behörden eindringlich auf mögliche Gefahren hin. Sie rufen die Bevölkerung dazu auf, verantwortungsbewusst zu handeln. Doch selbst wer sich die guten Ratschläge zu Herzen nimmt, ist vor Schäden nicht gefeit. „Es kann immer etwas passieren“, weiß Stefan Oswald aus jahrelanger Erfahrung. Er empfiehlt, sich richtig abzusichern, um für den Ernstfall gerüstet zu sein.

 

Schadensfall: Fahrzeug

Ein Baum kann dem Sturm nicht länger trotzen und stürzt auf ein parkendes Auto. Die KFZ-Kasko der TIROLER springt in diesem Fall ein. „Die Kasko-Versicherung greift nicht nur bei Unfällen im Straßenverkehr oder bei Diebstahl. Schäden, die durch Naturereignisse entstehen, sind ebenso abgedeckt“, sagt Herr Oswald. Der Experte zeigt außerdem eine weitere Möglichkeit auf, im Schadensfall die Reparaturkosten eventuell nicht selbst tragen zu müssen: „Wenn der umstürzende Baum zum Beispiel morsch war, kann vielleicht auch die Haftpflichtversicherung des Walderhalters belangt werden.“

Schadensfall: Gebäude

Schäden am Eigenheim können schnell teuer werden. Ein abgedecktes Dach oder eingeschlagene Fenster sind nicht nur unangenehm, sondern auch eine finanzielle Belastung“, so Herr Oswald. Häuser sind versichert, wenn der Schaden durch einen Sturm mit Windgeschwindigkeiten ab 60 km/h entstanden ist. Wenn Hagel oder Schneedruck Schaden anrichten, greift auch die TIROLER Wohngebäudeversicherung. Zusätzlich können Nebengebäude wie Garagen oder Holzschuppen in den Versicherungsschutz aufgenommen werden.

Im Fall des Falles gilt es, Unwetter- und Sturmwarnungen ernst zu nehmen und Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Da man aber nie in der Hand hat, was bei Unwettern passiert, empfiehlt es sich, vorzusorgen. Welche Schäden durch eine Sturmversicherung gedeckt sind, hängt von den Bedingungen der Versicherungsgesellschaft ab.

Im Falle der TIROLER VERSICHERUNG fallen folgende Ereignisse unter die Definition „Sturmschäden“:

  • Sturm, also Windbewegungen wie z.B. Windböen
  • Hagel
  • Schneedruck
  • Felssturz
  • Steinschlag und
  • Erdrutsch

 

Hinweis:

Vor Vertragsabschluss lesen Sie bitte das jeweilige Informationsheft.

Sturmschäden - das Radiointerview

Stefan Oswald erklärt im Radiointerview, wie man sich vor Sturmschäden absichern kann.