Genehmigung der Statuten der „Feuer-Versicherungs-Anstalt für Tirol, als ein Privat-Verein, unter Leitung der Stände von Tirol“.
Da die Anstalt keinerlei Gewinn beabsichtigt, beruht sie auf dem Grundsatz der Wechselseitigkeit.
Die Grundzüge der Statuten waren:
• Die Anstalt erstreckt sich auf Alt-Tirol (inkl. Trentino) und Vorarlberg.
• Sie ist eine Privatanstalt unter Leitung der Stände.
• Der Ein- und Austritt steht jedermann frei.
• Gegenstand der Versicherung können nur Gebäude sein.